Abstract
InsO § 209; ZPO § 104
Beschluss vom 22.9.2005 – IX ZB 91/05
Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, dass gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Fortführung von BGH, Beschl. v. 17.3.2005 – IX ZR 247/03, ZIP 2005, 817 [= DZWIR 2005, 342]).


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