Zusammenfassung
Eine Konsequenz der Moderne ist die Erkenntnis von Kontingenz. Wo einst Notwendigkeit geglaubt wurde, wird heute eine Möglichkeit gesehen, die auch anders hätte ausfallen können. Der Aufsatz fragt nach den Bedingungen der Möglichkeit in einem konkreten Fall. Er befaßt sich mit der Art und Weise, in der Abweichungen in der römischen Gesellschaft während der Republik behandelt wurden. Den Ansatz bildet ein Erwartungsbegriff, der Normativität analytisch schärfer zu fassen erlaubt. Normen werden demnach als kontrafaktisch stilisierte Erwartungen verstanden, als Erwartungen also, die im Enttäuschungsfall durchgesetzt werden. Hierin unterscheidet sich Normativität von Kognition, die Lernbereitschaft präferiert. Das Verhältnis zwischen beiden kann historisch variieren und den Umgang mit Abweichungen bestimmen. Dies wird exemplarisch im Rechtsbereich aufgezeigt, der anders als Kunst, Literatur oder Rhetorik in Rom sehr stark auf Kontinuität abgestellt war. Das Neue wurde deshalb negativ als Abweichung wahrgenommen und gemieden. Doch es kam vor bedingt vor allem durch die zunehmende technische Spezifizierung der Jurisprudenz dank der Verschriftlichung des Rechts und der griechischen Rhetorik. Das bedeutete wohl kaum eine höhere Toleranz gegenüber Abweichungen, sondern eher einen veränderten Umgang damit: Sie konnten nämlich nach neuen rechtsspezifischen Kriterien interpretiert und im alten Sinne, etwa als Fortsetzung einer "goldenen" Vergangenheit, legitimiert werden.


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