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Der Beitrag beschäftigt sich mit einer Grundfrage des Gutachten-aufbaus in der öffentlich-rechtlichen Klausur, die immer wieder zu Verunsicherung bei den Studierenden führt. Zunächst wird die Ursache für die verschiedenen Aufbauvarianten dargestellt. Anschließend wird geprüft, welche der Aufbaumöglichkeiten die überzeugendste ist. Bei dieser tiefer gehenden Betrachtung wird sich herausstellen, dass der klassische Aufbau in Zulässigkeit und Begründetheit vorzugswürdig bleibt.
Online erschienen: 2010-03-03
Erschienen im Druck: 2009-March
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