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Verständnis und Anwendung der Bestechungstatbestände bereiten in Ausbildung wie Praxis nicht selten ganz erhebliche Probleme, die letztlich Folge zu weit geratener Tatbestände sind. Ausgehend von einer begrifflichen Annäherung an das »Korruptionsstrafrecht« sollen im folgenden Beitrag die allen Korruptionstatbeständen zu Grunde liegende Systematik und Struktur aufgezeigt werden, was Voraussetzung für ein teleologisch-restriktives Normverständnis ist. Abschließend werden die internationalen Bezüge des deutschen Strafrechts in diesem Bereich ins Auge gefasst.
Online erschienen: 2010-06-29
Erschienen im Druck: 2010-July
© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin