Zusammenfassung
Repression und Polizei gehörten zu den wichtigsten Kooperationsfeldern im Achsenbündnis zwischen dem faschistischen Italien und dem Dritten Reich. Auf der Basis des Polizeiabkommens von 1936 umfasste diese Zusammenarbeit nicht nur einen umfassenden Informationsaustausch über politische und rassische Gegner sowie deren Verfolgung weit über die Landesgrenzen der beiden Diktaturen hinaus. Es kam zudem auf beiden Seiten der Alpen zu Lern- und Radikalisierungsprozessen. Das betraf politische Gewalt und Militarisierung ebenso wie die Kontrolle imperialer Räume, die die beiden Diktaturen in Europa und Afrika eroberten. In besonderem Maß gilt das für die SA, die SS und die faschistische Miliz, deren Entwicklung auf vielfältige Weise miteinander verschränkt war. Radikalisierende Konvergenzen zwischen den beiden Diktaturen zeigen schließlich, dass der Nationalsozialismus nicht so unabhängig, verschieden oder gar einzigartig war, wie das die NS-Forschung lange unterstellt hat. Vielmehr hat man die Geschichte des Dritten Reichs künftig viel stärker vom Faschismus her zu denken und zu schreiben. Nur so lässt sich letztlich dessen historischer Ort in der europäischen Krisengeschichte der Zwischenkriegszeit adäquat bestimmen.



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