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Abstract
Im Regierungsentwurf einer Insolvenzordnung, der zur Zeit im Bundestagberaten wird, ist dem Liquiditätsbedarf notleidender aber sanierungsfähiger Unternehmen dadurch Rechnung getragen worden, daß mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgenommene und im Nachverfahren in einem „Plafonds“ vorbehaltene Kredite bei Scheitern der Sanierung in einem Liquidationsvafahren privilegiert sind
Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1992-12-01
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