Die Zeitschrift für Rechtssoziologie freut sich über alle Beiträge, die sich mit der Beziehung von Recht und Gesellschaft oder mit Recht im gesellschaftlichen Kontext befassen. Es ist der dezidierte Wunsch der Herausgeberinnen und Herausgeber, den Begriff „Gesellschaft“ weit zu fassen; wir heißen Beiträge, die Recht etwa aus politik-, kultur-, sprachwissenschaftlicher oder ökonomischer Sicht thematisieren, herzlich willkommen, sofern dabei ein Bezug zu gesellschaftlichen Phänomenen erkennbar ist.
Beiträge in der Zeitschrift sollten im Regelfall nicht – jedenfalls nicht wesentlich – mehr als 20 Druckseiten umfassen. Eine Druckseite entspricht etwa 3 200 Zeichen incl. Leerzeichen. Bitte halten Sie sich an die Regeln der neuen Rechtschreibung.
Manuskripte in englischer Sprache sind willkommen.
Wir bitten um Zusendung Ihres Textes per E-Mail an die geschäftsführende Herausgeberin und zwar zusätzlich in einer anonymisierten Version, die keine Rückschlüsse auf Verfasser erlaubt. Der Text sollte mit MS-Word abgefasst oder in dieses Programm konvertiert sein.
Derzeit ist die geschäftsführende Herausgeberin:
Prof. Dr. Michelle Cottier MA, Université de Genève, Boulevard du Pont-d’Arve 40, CH-1211 Genève 4, Schweiz, E-Mail : michelle.cottier@unige.ch
Bitte achten Sie gegebenenfalls auch auf die Angaben in der Umschlaginnenseite der Zeitschrift.
Rezensionsexemplare von Büchern werden an die Adresse der für Rezensionen zuständigen Herausgeber erbeten. Dies ist derzeit Prof. Dr. Armin Höland, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Juristische Fakultät, Universitätsplatz, 06099 Halle/Saale. E-Mail: hoeland@jura.uni-halle.de.
1 Beiträge müssen folgendermaßen aufgebaut sein
Titelblatt, das neben dem Titel der Arbeit in deutscher und englischer Sprache Namen, Anschrift, Telefon- und Fax-Nr. sowie E-Mail-Adresse des Autors/der Autorin enthält. Auch Danksagungen können auf diesem Blatt enthalten sein.
Auf dem folgenden Blatt wird der Titel (wieder in deutscher und englischer Sprache), nicht aber Name und Kontaktangaben des Autors/der Autorin wiederholt, darauf folgen eine deutsche und eine englische Zusammenfassung. Die Zusammenfassungen sollten einen Umfang von je 200 Wörtern nicht überschreiten. Anschließend müssen zwischen drei und sechs Keywords in englischer Sprache aufgeführt sein.
Text auf fortlaufend nummerierten Seiten.
Literaturverzeichnis (siehe unten).
Gegebenenfalls Anhang (etwa ausführliche Hinweise zu Methoden, Quellen etc., falls diese den Haupttext über Gebühr aufblähen würden).
Gegebenenfalls Tabellen und Graphiken. Deren ungefähre Position muss im Text durch Angaben wie „Tabelle X etwa hier“ angezeigt werden.
2 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Gestaltung des Textes
Der Text sollte durch Zwischenüberschriften in Abschnitte gegliedert sein. Die Überschriften sind nicht nummeriert. Überschriften erster Ordnung sollten in Fett, solche zweiter Ordnung in Kursiv gehalten sein; eine noch tiefere Gliederung ist zu vermeiden. Eine Überschrift „Einleitung“ zu Beginn des Textes ist nicht erwünscht.
Es ist eine ausreichend große Schrift zu verwenden; empfehlenswert ist Times New Roman 12 pt. Der Zeilenabstand beträgt 1,5. Der rechte Rand beträgt 3,5 cm.
Hervorhebungen im Text werden in Kursivschrift gesetzt. Darüber hinaus soll der Text möglichst nicht formatiert werden. Silbentrennung sollte verwendet, aber auf die automatische Silbentrennung beschränkt werden. Bei Verzicht auf die Silbentrennung muss die Ausrichtung der Absätze auf „linksbündig“ eingestellt sein.
Auf Literatur wird gemäß dem sog. Harvard-System verwiesen: Verweis im Text durch Nennung von Nachname(n), Jahr und gegebenenfalls Seitenzahl(en). Beispiele: „Wie Teubner (1998: 15) argumentiert …“; „… wird eine Re-Politisierung von Entscheidungsprozessen als Ausweg aus diesem Dilemma empfohlen (vgl. Bora 2006)“. Zwei Autorinnen oder Autoren werden im laufenden Text durch „und“ verknüpft – Beispiel: „Nach Nichelmann und Paquée (2007) lässt sich Selbstbestimmung …“ –, bei Literaturverweisen in Klammern durch „&“, also (Nichelmann & Paquée 2007).
Bei drei und mehr Autorinnen oder Autoren wird im Text nur der erste Name genannt, gefolgt von „et al.“. Im Literaturverzeichnis sind alle Namen aufzuführen.
Mehrere Arbeiten des gleichen Autors oder der gleichen Autorin aus einem Jahr werden durch den Zusatz „a“, „b“ usw. nach der Jahreszahl unterschieden.
Die zitierte Literatur wird vollständig am Ende des Textes gemäß den weiter unten folgenden Angaben aufgeführt, gegebenenfalls gefolgt von einem Verzeichnis der zitierten Entscheidungen u. dgl.
Fußnoten sind ausschließlich Erläuterungen oder ergänzenden Hinweisen zum Text vorbehalten, sie dürfen nicht für Literaturverweise eingesetzt werden. Ausnahme: Sehr ausführliche Verweise (die aber im Regelfall vermieden werden sollten). Bitte setzen Sie Fußnoten sparsam ein!
Bitte verwenden Sie dort, wo Sie Gedankenstriche verwenden wollen, tatsächlich Gedankenstriche – also den längeren Strich, den Sie hier vor „also“ sehen.
Bitte gebrauchen Sie bei Manuskripten in deutscher Sprache die richtigen (typographischen) „doppelten“ und ‚einfachen‘ Anführungszeichen. Bitte beachten Sie, dass manche Versionen von MS-Word statt eines einfachen schließenden Anführungszeichens einen Apostroph (’) setzen und ändern Sie das Zeichen entsprechend. Apostrophe bleiben aber selbstverständlich Apostrophe.
3 Tabellen und Graphiken
Tabellen und Graphiken sollten jeweils fortlaufend nummeriert sein.
Tabellen enthalten nur in Ausnahmefällen vertikale und nur sehr wenige horizontale Linien. Zahlen sind rechtsbündig bzw. am Dezimalzeichen auszurichten.
Bitte beachten Sie, dass Graphiken in Graustufen gedruckt werden. Unterschiedliche Ausprägungen in Diagrammen sollten nicht durch Schraffuren, sondern durch unterschiedliche Grautöne wiedergegeben werden. Dreidimensionale Diagramme zur Darstellung ein- oder zweidimensionaler Sachverhalte können nicht akzeptiert werden.
4 Literaturverzeichnis
Bitte achten Sie auf folgende Gestaltungsregeln. Bei anderen Textsorten (unveröffentlichte Manuskripte, Discussion Papers etc.) versuchen Sie bitte eine analoge Gestaltung.
Zeitschriftenaufsätze
May, Christopher (2004) Capacity building and the (re)production of intellectual property rights. Third World Quarterly 25: 821-837. 10.1080/0143659042000231974Search in Google Scholar
Bowles, Samuel & Gintis, Herbert (1990) Democratic demands and radical rights. Socialist Review 20: 57-72. Search in Google Scholar
Beachten Sie bitte, dass Zeitschriftennamen unbedingt ausgeschrieben werden müssen. Search in Google Scholar
Monographien
Slaughter, Anne-Marie (2004) A new world order. Princeton: Princeton University Press. Search in Google Scholar
Goldstein, Judith L., Kahler, Miles, Keohane, Robert & Slaughter, Anne-Marie (2001) Legalization and world politics. Cambridge, Mass.: MIT Press. Search in Google Scholar
Sammelbände
Bermann, George A., Herdegen, Matthias & Lindseth, Peter L. (Hrsg.) (2000) Transatlantic regulatory co-operation: Legal problems and political prospects. Oxford: Oxford University Press. 10.1093/acprof:oso/9780198298922.001.0001Search in Google Scholar
Beiträge in Sammelbänden
Sevenhuijsen, Selma L. (1991) Justice, Moral reasoning and the politics of child custody, S. 88-103 in E. Meehan & S. L. Sevenhuijsen (Hrsg.), Equality principles and gender politics. London: Sage Search in Google Scholar
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