Abstract
I. Grenzüberschreitende Umweltverschmutzung
Umweltverschmutzung ist schon ihrem Wesen nach ein grenzüberschreitendes Phänomen. Ober- und unterirdische Gewässer, Luftströmungen, Schallwellen und Strahlungen bewegen sich nach den Eigengesetzlichkeiten der Natur und nehmen keine Rücksicht auf die Grenzen eines Staatsgebietes. Es bedarf daher eigentlich nicht erst des Hinweises auf spektakuläre Umweltkatastrophen wie das Reaktorunglück in Tschernobyl (1986) oder die Rheinverseuchung durch Löschwasser beim Brand im Chemiewerk der Basler Sandoz AG (1986), um zu begreifen, dass die von einem Staatsgebiet ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen erheblich in staatsfremdes Territorium hineinwirken können.


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