Abstract
Der nachfolgende Aufsatz vergleicht anhand der Justizgrundrechte in den drei vorhandenen bzw. geplanten völkerrechtlichen Verträgen den existenten, den werdenden und den sinnvollen Grund-/Menschenrechtsschutz des EU-Bürgers. Ausgangs- und Mittelpunkt sind dabei die Grundrechtecharta 2000 und der Entwurf eines Verfassungsvertrages für Europa. Dabei befasst er sich besonders mit dem Problem von Rechtsprechungs-Unterschieden und dem Verhältnis der Jurisdiktionsgewalt der jeweils in den Verträgen vorgesehenen Gerichte zueinander. Zugleich möchte er ein wenig in die für das Strafrecht zunehmend bedeutender werdenden, aber dem traditionellen deutschsprachigen Rechtsdenken nicht immer nahestehenden Mechanismen des Europarechtes, namentlich die Rechtsprechung des EuGH, einführen.


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